Ein leeres Blatt Papier
Was kann ich regeln?
Sind Sie verheiratet, ist es zudem wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Erbrecht nicht das einzige ist, was bei der Nachlassregelung eine Rolle spielt. Hier gilt es, auch das sog. Ehegüterrecht einzubeziehen.
Sie finden nachstehend zwei Merkblätter zum Thema Erb- und Pflichtteile bzw. zum Thema gesetzliche Erbfolge.
• Die gesetzlichen Erben (PDF)
• Erb- und Pflichtteile nach Schweizer Recht (PDF)
• Das eheliche Güterrecht – die drei Güterstände (PDF)
Im weiteren Verlauf Ihrer Überlegungen ist zentral, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Bezug auf Ihre Erbschaft haben. Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die zu treffende Regelung.
Je nach Situation kann ein Testament das Mittel der Wahl für die Erbschaftsregelung sein. Häufig wird aber ein Erbvertrag, der unter Einbezug weiterer Personen, wie beispielsweise der Nachkommen, abgeschlossen wird, der vorherrschenden Situation besser gerecht.
Das Aufsetzen eines Testaments, und noch viel mehr die Ausarbeitung eines Erbvertrages, ist sehr anspruchsvoll und es ist ratsam, sich dabei von einer Fachperson unterstützen zu lassen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Regelungen getroffen werden, die sich in der praktischen Umsetzung als untauglich oder gar ungültig erweisen, was umso tragischer ist, weil sich ein solcher Fehler nach dem Tod nicht mehr korrigieren lässt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abfassung Ihres Testaments oder der Erarbeitung eines Erbvertrages. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Kontaktformular oder über unsere Hauptnummer 052 / 632 10 00.