Erbrechtsreform

Ihre Gestaltungsmöglichkeiten

Ein leeres Blatt Papier

Was kann ich regeln?

Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema Nachlassplanung auseinandersetzen, ist es zunächst wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen. So können Sie herausfinden, welchen Regelungsspielraum Sie haben und was gelten würde, wenn Sie keine eigene Regelung treffen.

Sind Sie verheiratet, ist es zudem wichtig, sich bewusst zu sein, dass das Erbrecht nicht das einzige ist, was bei der Nachlassregelung eine Rolle spielt. Hier gilt es, auch das sog. Ehegüterrecht einzubeziehen.
Sie finden nachstehend zwei Merkblätter zum Thema Erb- und Pflichtteile bzw. zum Thema gesetzliche Erbfolge.

Die gesetzlichen Erben (PDF)
Erb- und Pflichtteile nach Schweizer Recht (PDF)
Das eheliche Güterrecht – die drei Güterstände (PDF)

Im weiteren Verlauf Ihrer Überlegungen ist zentral, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Bezug auf Ihre Erbschaft haben. Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die zu treffende Regelung.

Je nach Situation kann ein Testament das Mittel der Wahl für die Erbschaftsregelung sein. Häufig wird aber ein Erbvertrag, der unter Einbezug weiterer Personen, wie beispielsweise der Nachkommen, abgeschlossen wird, der vorherrschenden Situation besser gerecht.

Das Aufsetzen eines Testaments, und noch viel mehr die Ausarbeitung eines Erbvertrages, ist sehr anspruchsvoll und es ist ratsam, sich dabei von einer Fachperson unterstützen zu lassen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Regelungen getroffen werden, die sich in der praktischen Umsetzung als untauglich oder gar ungültig erweisen, was umso tragischer ist, weil sich ein solcher Fehler nach dem Tod nicht mehr korrigieren lässt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abfassung Ihres Testaments oder der Erarbeitung eines Erbvertrages. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Kontaktformular oder über unsere Hauptnummer 052 / 632 10 00.

KONTAKTFORMULAR






Wir möchten uns möglichst gut auf den Termin mit Ihnen vorbereiten. Wenn Sie möchten, können Sie uns daher nachfolgend bereits einige Informationen zur Ausgangslage zukommen lassen.
Beim Absenden des Formulars akzeptieren Sie unsere AGBs und Datenschutzerklärung.

Wir beraten Sie gerne in unseren Büros in Schaffhausen und Zürich und auch Online oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
JETZT TERMIN
VEREINBAREN
E-MAIL HERESTA
info@heresta.ch
TELEFON
+41 52 632 10 00
Cookie-Zustimmung verwalten
Diese Webseite verwendet Technologien wie Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen, die Benutzerfreundlichkeit und das Angebot zu verbessern und die Leistung der Website zu messen und verbessern zu können. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die funktionellen Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität und das Basis-Benutzererlebnis der Website gewährleisten zu können.
Statistiken
Die statistischen Technologien ermöglichen es, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung messen und verbessern zu können.
Zustimmung verwalten
powered by webEdition CMS