Erbrechtsreform 2023
Kurz zusammengefasst
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Die gesetzlichen Erbteile bleiben unverändert.
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Der Pflichtteil für direkte Nachkommen wird auf 50% reduziert.
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Der Pflichtteil für die Eltern entfällt.
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Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren verlieren ihren Pflichtteilsschutz.
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Im Konkubinat besteht weiterhin kein gesetzliches Erbrecht.
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Bei Erbverträgen gilt neu ein Schenkungsverbot.
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Bestehende Testamente/Erbverträge sollten überprüft werden.
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Die Revision des Erbrechts führt zu mehr Selbstbestimmung in der Erbschaftsregelung. Das geltende Schweizer Erbrecht ist vor mehr als 100 Jahren enstanden und wird heute als nicht mehr zeitgemäss empfunden. Eine Modernisierung war daher angezeigt.
Das revidierte Erbrecht ist seit Anfang 2023 in Kraft , es gilt für alle Todesfälle, die nach dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlassvermögens frei bestimmen.
Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser erhalten mehr Gestaltungsspielraum.
Nach der bisherigen Rechtslage stand den Kindern drei Viertel ihres gesetzlichen Erbanteils als Pflichtteil zu. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die bisher ebenfalls noch pflichtteilsgeschützten Eltern haben ihren Pflichtteil durch die Reform ganz verloren. Der Pflichtteil der Ehegatten (oder eingetragenen Partner) bleibt dagegen unverändert und beträgt ebenfalls die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Wer seine Vermögensweitergabe lebzeitig oder von Todes wegen nach seinen Vorstellungen regeln möchte, ist heute also weniger stark durch das zwingende Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Sie oder er kann über ihr Vermögen freier bestimmen und so beispielsweise eine faktische Lebenspartnerin oder einen faktischen Lebenspartner stärker begünstigen.
Die Unternehmensnachfolge wird ebenfalls erleichtert.
Die Reduktion der Pflichtteile vereinfacht auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, da die Übergabe an einen Nachkommen unter mehreren erleichtert wird und neue Spielräume für die Abgeltung der Geschwister entstehen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen möchte der Bundesrat zudem in Zukunft zusätzliche Gesetzesänderungen einführen, um weitere Hindernisse, die sich bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen ergeben können, zu beseitigen. Er hat dazu im Juni 2022 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Möchten Sie mehr darüber wissen, was die Erbrechtsrevision für Sie bedeutet? Wir von Heresta bieten Ihnen Orientierung und Unterstützung.
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