Tage Stunden Minuten Sekunden
bis zum neuen Erbrecht
Ihre Daten wurden erfolgreich übermittelt.
Wir senden Ihnen die Broschüre schnellstmöglich.
Wir senden Ihnen die Broschüre schnellstmöglich.
Freundliche Grüsse
Ihr Heresta-Team
Leider ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später nocheinmal.
Bitte versuchen Sie es später nocheinmal.
Freundliche Grüsse
Ihr Heresta-Team
Das neue Schweizer Erbrecht
Im Zentrum der vom Parlament im Jahr 2020 beschlossenen Reform des Schweizer Erbrechts steht die Selbstbestimmung. Die verfügende Person soll einen grösseren Einfluss als bisher darauf nehmen können, wie ihre Erbschaft dereinst verteilt wird.
Der bedeutendste Punkt der Erbrechtsrevision ist die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt ab dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs anstelle der bisherigen drei Viertel. Der Pflichtteilsschutz der Eltern entfällt ganz.
Über die Revision des Pflichtteilsrechts hinaus wurden mit der Reform einige strittige Fragen geklärt und neue Regeln für die Auslegung von Erbverträgen geschaffen.
Die Erbrechtsrevision betrifft daher einen sehr grossen Personenkreis, einerseits jene, die gerne eine Person ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge begünstigen möchten (z.B. Lebenspartner/-in), andererseits auch jene, die innerhalb der Familie bereits vorgesorgt und einen Erbvertrag abgeschlossen haben, aber auch jene, die sich testamentarisch eine Änderung der Erbverteilung vorgenommen haben, die nun eventuell anzupassen ist.
DIE ERB- UND PFLICHTTEILE BEI VERHEIRATETEN MIT KINDERN
DIE ERB- UND PFLICHTTEILE BEI KONKUBINAT MIT KINDERN
KOMPETENTE HILFESTELLUNG
Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Erbrechtsreform
Sind noch nicht alle Fragen beantwortet?
Eine Nachlassregelung kann zeitintensiv und nervenaufreibend sein. Gerne helfen wir von Heresta Ihnen bei Ihrer Erbschaftsplanung und finden gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen, welche zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen.
Sie erreichen uns unter 052 / 632 10 00 oder via info@heresta.ch